Mit dieser Liste wollen wir Ihnen Tipps für Ihre Sicherheit an die Hand geben. Die erwähnten Gerichtsurteile sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen und nicht gebunden. In Deutschland können Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen von Entscheidungen abweichen. Allerdings haben Entscheidungen, insbesondere die der obersten Gerichte wie z. B. die Entscheidungen vom Bundesgerichtshof, eine erhebliche Bindungswirkung in der Rechtsprechung.
Den Reiseveranstalter trifft bei der Planung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reise eine Verkehrssicherungspflicht. Der Reiseveranstalter muss alle sicherheitsrelevanten Teile innerhalb einer Hotelanlage vor Vertragsschluss und während der Vertragsdauer in regelmäßigen Abständen, durch einen sachkundigen Beauftragten auf solche Risiken überprüfen lassen, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf solche Einrichtungen des Vertragshotels, die er im Reisekatalog nicht erwähnt hat, sofern sie aus der Sicht des Reisenden als Bestandteil der Hotelanlage erscheinen. Dies gilt auch, wenn der Hotelbetreiber für die Benutzung der Einrichtung ein gesondertes Entgelt erhebt. Für die Betreiber von Bädern in Deutschland besteht generell die Verpflichtung, Gefahren für Dritte abzuwenden. Besucher eines Bades sind vor solchen Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko hinausgehen, nicht vorhersehbar oder nicht erkennbar sind.
Auf den nachfolgenden Bilder sehen Sie Mängel in und an Poolanlagen, die Ihnen zur Eigensicherung und bei der Bewertung der Poolcheckliste von parents4safety helfen sollen.
Alle Bild-Beispiele sind aus unterschiedlichen Urlaubsregionen. Falls Sie solche oder andere Mängel auffinden, werden Sie bitte sofort aktiv. Melden Sie diese Mängel bei der Hotelleitung, bei „Ihrem“ Reiseveranstalter und bei uns. Helfen Sie bitte, Pools sicherer zu machen. So schützen Sie sich, Ihre Kinder und andere Badegäste!
1. Beckenumgang
Diese Bilder zeigen Gefahren am Beckenumgang. Die Ab - und Überlaufgitter sind stark beschädigt, teilweise fehlen große Teile. Verletzungen an den Füßen wie Schnittwunden, Prellungen, Quetschungen bis hin zu Knochenbrüchen sind sehr wahrscheinlich. Kinder übersehen leicht solche Mängel, stolpern und könnten in ein Schwimmerbecken stürzen. Ein schadhaftes Überlaufgitter am Swimmingpool ist ein Reisemangel, so entschieden die Richter vom LG Köln in einem Urteil vom 8. März 2005,
Az: 11 S 81/04.
2. Wassertiefen und Kennzeichnungen
Die Wassertiefe und deren Kennzeichnung geben dem Badegast wichtige Informationen für das Verhalten in einem Schwimmbad. Doch oft sind diese mangelhaft oder werden nicht klar einsehbar angebracht. Die Kennzeichnungen sollten vom Beckenumgang aus, deutlich erkennbar sein. Das OLG Köln sprach in einem Urteil vom 30. März 2009,
Az: 16 U 71/08 dem Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Unmittelbar nach Betreten des Bades ging der Kläger, ohne die Piktogramme an der Wand und die Aufschrift auf der Stirnseite des Startblocks zu sehen, seitlich zu dem Startblock und machte von dort einen Kopfsprung in das nur 1,40 Meter tiefe Wasser. Dabei zog er sich eine Halswirbelkörperfraktur sowie einen Bänderabriss zu.
Bei Leitern und Einstiegen in die Becken, ist in vielen Hotelpools erhöhte Vorsicht geboten. Die Treppen müssen unbedingt am Boden fest verankert sein. Die Einhängekonstruktionen werden stark belastet und reißen ansonsten auf. Die Leitern müssen mit Endkappen bestückt sein, fehlen diese, so kann man sich unter Umständen sehr schwer verletzen. Außerdem sollten alle Einstiegsleitern rutschfest sein. Das AG Duisburg verurteilte am 05.10.2005,
Az: 53 C 3719/03 den beklagten Reiseveranstalter zu Schmerzensgeld und Schadensersatzzahlungen. Eine Treppe ohne leicht rutschhemmender Oberfläche ist ein Reisemangel. Beim Einstieg in den Hotelpool in der Türkei, rutschte der Kläger auf der Zugangstreppe aus, stieß mit dem Fuß gegen ein Geländer und brach sich dabei zwei Zehen.
4. Fliesenschäden
Bei scharfkantigen Bruchstellen in Pools, kann sich der Badegast tiefe Schnittverletzungen zufügen. Bei Unterspülungen ist ein Einbrechen vorprogrammiert. Ein Reisender kann den Reisepreis mindern, wenn er sich an scharfkantigen Fliesen im Swimmingpools verletzt, urteilte das AG Hamburg
Az: 22b G40/01 am 11. März 2002. Ein Urlauber hatte sich an einer scharfkantigen Fliese im Swimmingpoolbereich eines Urlaubshotels in Ägypten eine Schnittwunde am rechten Fuß zugezogen.
5. Behindertenlifte
Solche Konstruktionen müssen ordnungsgemäß montiert und befestigt sein. Leider sind solche Einrichtungen durch mangelhafte Überprüfungen schon sehr oft mit Personen abgestürzt. Bei regelmäßigen Checks, sollten solche Mängel sofort behoben werden.
6. Abtrennung zwischen Schwimmer und Nichtschwimmerbereich
Oftmals ist der Nichtschwimmerbereich unmittelbar am Schwimmerbereich, durch die Beckenkonstruktion nah beieinander. Der Übergangsbereich vom Nichtschwimmer zum Schwimmer, muss durch eine Abtrennung klar erkennbar sein. Mindestens 3m Abstand sind notwendig. Ungekennzeichnete Steilabgänge unter Wasser, forderten schon Todesopfer. Vor allem Kinder sind gefährdet. Das Landgericht Köln verurteilte einen Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Eltern eines 6-Jährigen, der im Sommerurlaub auf der Insel Djerba in einem Hotelpool tödlich verunglückte. Den Jungen fand man regungslos im Schwimmerbecken, der unmittelbar am Nichtschwimmer angrenzte. Die Betreuerinnen hatten ihn ohne Schwimmflügel und Aufsicht in ein Becken gelassen, dessen Schwimmerbereich nur durch ein Seil und Styroporkugeln abgetrennt war. Das LG Köln stellte fest, dass der Reiseveranstalter seine eigene Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn er sich nicht von der Sicherheit eines zu einem anderen Hotel gehörenden Spaßbades überzeugt, das im Rahmen eines von der gebuchten Reise umfassten Kinderbetreuungsprogramm von einer Kindergruppe benutzt wird. LG Köln, Urteil vom 28.08.2003
Az: 8 O 17/03.
7. Wasserqualität
Die Hygiene des Badewassers, hat durch fehlerhafte Funktionen oder mangelhafte Betreuung Keimbildung erzeugt. Entzündungen oder Vergiftungen sind die Konsequenzen von solchen Kontaminierungen. Im einem zu entscheidenden Fall von 1997 hatten die Gäste eines Hotels wenig Freude am hoteleigenen Pool. Dieser war nämlich so verschmutzt, dass die Gäste den Pool nicht benutzen mochten. Daher war im vorliegenden Fall laut Gericht eine Reisepreisminderung i.H.v. 10% gerechtfertigt. AG Bad Homburg, Az: 2 C 2028/97
Wird das Wasser eines Hotelpools so stark gechlort, so ist eine Reisepreisminderung von 10% gerechtfertigt.
Im vorliegenden Fall hatten sich aufgrund des starken Chlorgehalts die Haare einer blondierten Urlauberin grün verfärbt. Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 30.06.1998, Az: 2C 109/97-10.
8. Chlorgasunfälle
Immer wieder kommt es auch in deutschen Schwimmbädern zu Chlorgasunfällen. Ein unsachgemäßer Umgang mit den Gefahrenstoffen, veraltete Anlagen, defekte Leitungen sind Gründe für solche Unfälle. Verlassen Sie so schnell wie möglich das Schwimmbad und atmen Sie frische Luft ein. Chlorgas wird von Wasser sehr gut aufgenommen. Die giftige Chemikalie kann in höheren Dosen das Schleimhautgewebe sehr stark angreifen. Übelkeit, Erbrechen, Husten, Atemnot, Zyanose, Lungenödem, Atemstillstand, gerötete, tränende Augen, Sehstörungen sind Symptome, die nach einen Chlorgasunfall auftreten können.
9. Die Ansauganlage
Eine der größten Gefahren in öffentlichen Schwimmbädern und Hotelpools sind defekte Ansaugpumpen. Fehlende Schutzgitter und ein zu starker Ansaugdruck können dafür sorgen, dass Haare oder einzelne Körperteile wie Füße oder Arme unter Wasser in den Sog der Pumpe geraten. Ist der Ansaugdruck zu stark, können sich Personen nicht mehr daraus befreien und ertrinken im schlimmsten Fall. Eine zu starke Strömung lässt sich deutlich durch starke Verschmutzung an den Gittern erkennen. Hier ist Vorsicht geboten.
Die Schutzgitter vor den Ansaugrohren sollten fest montiert sein. Es dürfen keine Schrauben fehlen.
Ansaugöffnungen sollten immer abgedeckt sein und niemals ohne, oder mit defektem Gitter aktiv sein. Dunkle Stellen/ Löcher im Pool z. B. an den Seitenwänden, am Beckenboden, unter Rutschbahnen, weisen auf nicht abgedeckte Ansaugöffnungen hin. Haare, Körperteile, sogar der ganze Körper eines Menschen, können durch den starken Sog der Pumpen in die Abflussrohre ohne Schutzgitter eingesaugt werden. Bitte immer vor dem Baden ein paar Minuten Zeit nehmen, für einen Sicherheitscheck vom Beckenumgang aus. Der Bundesgerichtshof entschied am 18.07.2006 in seiner Grundsatzentscheidung Az: XZ R 142/05, u. a. dass eine fehlende Schutzabdeckung vor einer Absaugung im Pool ein Reisemangel ist. Geklagt haben die Angehörigen eines elfjährigen Kindes, das auf einer Pauschalreise in Griechenland bei der Benutzung einer auf dem Hotelgelände stehenden Wasserrutsche ertrank, weil es mit dem Arm in dem nur ca. 90 cm tiefen Auslaufbecken in ein Absaugrohr geraten war und sich nicht befreien konnte. Die Öffnungen der Absaugrohre waren nicht mit einem Schutzgitter abgedeckt. Der Hoteleigentümer hatte die Wasserrutsche ohne Baugenehmigung errichtet und ohne Abnahme betrieben.
Unzulässige und gefährliche Ansaugöffnungen wie diese, können unter Wasser einen Taucher schwer verletzen.
10. Einströmdüsen
Defekte Einströmdüsen können schwerste Schnittverletzungen gerade im Barfußbereich verursachen. Solche Mängel sind leicht, schnell und kostengünstig abzustellen.
11. Ungeschützte Reinigungsöffnungen
Bei Reinigungsarbeiten werden hier "Staubsauger" für die Poolreinigung angeschlossen. Hinter diesen Öffnungen arbeiten Pumpen. Sie können in Betrieb und ohne Abdeckung leicht einen Kinderarm, Haare, Badekleidung ansaugen. Diese Öffnungen müssen stets verschlossen sein, um ein Ansaugen zu verhindern.
12. Strom - die unsichtbare Gefahr
Vor allem im Ausland, kommt es immer wieder zu lebensgefährlichen Verletzungen oder gar zum Tod eines Menschen, durch einen Stromschlag im oder am Pool. Der Grund dafür sind Isolationsfehler und die fehlenden FI- Schutzschalter, in so mancher Poolanlage. Die wirksamste Schutzmethode gegen eine Elektrisierung, ist nun mal die Fehlerstromschutzschaltung mit einem FI- Schalter.
Dieser Schalter hat die Aufgabe, Fehlerströme die zur Erde abfließen zu erkennen und den Strom in Sekundenbruchteilen abzuschalten.
Sehr oft findet man defekte oder lose Lampen in Pools. Es besteht die Gefahr eines Stromschlags. Unterwasserbeleuchtungen müssen immer gut befestigt sein und dürfen keinesfalls ohne Werkzeug lösbar sein.
In diesem Hotelpool in Ägypten saß im Tor ein 10- jähriger Junge. Seine Beine baumelten im Wasser, als er plötzlich durch einen Stromschlag kopfüber ins Wasser fiel. Badegäste, die sich in der Nähe befanden, teilweise im Pool, teilweise außerhalb des Pools, verspürten einen leichten Stromschlag. Ein Mann der sich in diesem Moment auf der metallischen Ausstiegsleiter des Pools befand, verkrampfte und wurde nach hinten zurück in das Becken geschleudert. Beide Urlauber aus Deutschland verloren 2000 ihr Leben durch einen Stromschlag am Hotelpool. Zeugen sagten bei ihrer Vernehmung aus, dass direkt vor dem Unglück ägyptische Techniker an der Umwälzpumpe des Pools arbeiteten.
Ein FI-Sicherheitsschalter hätte den Tod der beiden Urlauber zu 100 Prozent verhindert. Baden Sie nicht im Pool, wenn Techniker Reparaturen am Pool durchführen. Mehrere bewusstlos, treibende Personen im Pool, können ein Hinweis für einen Stromunfall sein. Nicht sofort ins Wasser springen! Erst den Strom vom Poolpersonal abstellen lassen, ansonsten kann die Situation auch für die Retter gefährlich werden. Über 2 ½ Jahre dauerten die außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter, bevor man den Eltern des 6- Jährigen Kindes sämtliche Schadensersatzansprüche und ein bescheidenes Schmerzensgeld zahlte. Gegen den Hotelbetreiber in Ägypten, wurde wegen fahrlässiger Tötung kein Strafverfahren eröffnet. Erfolgreich vertuschte man die eigentliche Todesursache der beiden Verstorbenen.
13. Rutschgefahr am Pool
Nach allgemeiner Lebenserfahrung wissen wir, dass Bodenfliesen um ein Schwimmbecken nass sind und dadurch eine erhöhte Rutschgefahr besteht. Ein Sturz auf nassen Fliesen sei aber dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, für das der Reiseveranstalter nicht haften muss. So entschieden die Richter vom Amtsgerichts München am 15.4. 2014, Az: 182 C 1465/14 . Der Kläger konnte sehen, dass der Boden am Schwimmbad gefliest ist. In einem Schwimmbad ist mit einem nassen Fußboden zu rechnen, so dass dort bekanntermaßen eine erhöhte Rutschgefahr bestehe.
14. Gefahren einer Rutsche
Die Benutzung der Rutschen ist im Ausland oft nicht durch eine Ampelanlage geregelt. Durch das Aufrutschen eines anderen Besuchers, kann der Spaß schnell und schmerzhaft enden. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht zu dicht nacheinander oder mit dem Kopf voran die Rutsche hinuntersausen. Erklären Sie ihnen, dass sie nach dem Rutschen schnell zur Seite schwimmen um Zusammenstöße zu vermeiden. An den meisten Rutschen gibt es Hinweisschilder in mehreren Sprachen, die unbedingt zu beachten sind. Im Ausland sollte man sich die Rutschen genauer anschauen. Unter oder neben den Rutschbahnen befinden sich immer Absauganlagen. Eine Umwälzpumpe zieht aus dem Becken über die Absaugrohre Wasser auf die Rutschen. Halten Sie sich fern, dort herrscht eine immense Saugkraft. Rutschen müssen bewässert werden, damit die Reibung der rutschenden Person reduziert wird. Ein Mädchen brach sich um Urlaub ihre beiden oberen Schneidezähne ab. Sie wollte eine Wasserrutsche hinabrutschen, als ein Hotelangestellter die Wasserzufuhr abstellte. Die Familie forderte vom Reiseveranstalter die Erstattung des Reisepreises, sowie Umbuchungskosten und Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab der Familie Recht. Der Hotelangestellte ist als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters anzusehen, für dessen Fehlverhalten der Veranstalter einzustehen habe. Urteil vom 01.06.2006, Az: 31 C 3491/05-44.